Bauwerberbonus für gemeindliche Grundstücke
Folgende Ziele werden für den Familien- und Ansiedelungsbonus festgelegt:
- Erfüllung der gemeindlichen Aufgabe Grundstücke für Bauwillige bereitzustellen
- Der demopraphischen Entwicklung entgegenwirken als besonderes öffentliches Interesse
- Stärkung des Gemeindegebietes durch den Kinderbonus
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 folgende Kriterien zur Ansiedelungsförderung für Bauwillige beschlossen:
- Allgemeiner Ansiedlungsbonus in Höhe von 1.000 €, anzurechnen auf den Grundstückspreis
- Kinderbonus 2.000 € je Kind, anzurechnen auf den Grundstückspreis
- Der Kinderbonus wird nur an Bauwerber ausgerecht, bei denen die kKinder im Haushalt der Eltern leben und versorgt werden.
- Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren (fixiert in der Notarurkunde zum Kaufvertrag)
- Rückübertragung des Grundstücks an die Gemeinde nach Ablauf der 5 Jahresfrist ohne Schaffung von Wohnraum (fixiert in der Notarurkunde zum Kaufvertrag)
- Die Vergaberichtlinien sind mit dem verfolgten Ziel offen zu legen.
- Die Förderung soll 10.000 € als Obergrenze erhalten.
- Das Modell tritt zum 01.01.2016 in Kraft.